Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
Staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz übernehmen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde die Nachweisführung über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Schallschutz nach DIN 4109 und für den Wärmeschutz nach Gebäudeenergiegesetz und DIN V 18599.
Dies betrifft sowohl den Planungsprozess als auch die stichprobehaften Kontrollen während der Bauausführung.

Als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schallschutz und Wärmeschutz
stelle ich seit 1996 im Rahmen der Baugenehmigung die öffentlich-rechtlichen Nachweise über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zum Schallschutz und Wärmeschutz in Gebäuden auf.
Daneben führe ich viele weitere Leistungen aus dem Bereich Schallschutz und Wärmeschutz aus.
Frühzeitige Einschaltung des Sachverständigen
Wenn Sie mich frühzeitig als Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz einschalten, bewirkt das nicht nur einen Beschleunigungseffekt in der Planungsphase, sondern bewirkt, dass Ihr Bauvorhaben hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an den Schall- und Wärmeschutz auf der sicheren Seite liegt.
Hier finden Sie weitere Informationen
Leistungen aus dem Bereich Wärmeschutz
- Erstellung von Wärmeschutznachweisen nach GEG (Gebäudeenergiegesetz)
- Bescheinigungen über stichprobenhafte Kontrollen der Ausführung energiesparender Maßnahmen auf der Baustelle nach GEG-UVO
- Erstellung des Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 im Zuge des Wärmeschutznachweises
- Erstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Wärmeschutz-Optimierung (zum Beispiel Dämmung) und energetische Nachweise
- Überprüfung der bauphysikalischen Voraussetzungen (Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken, Taupunkt)
- Begutachtung von Feuchteschäden und Schimmelbildungen an Gebäuden
- Erstellung von Schallschutz-Nachweisen nach DIN 4109
- Bescheinigung über die stichprobenhaften Kontrollen des Schallschutzes während der Bauausführung
- Beratung rund um das Thema Schallschutz
- Auslegung von Schallschutz-Maßnahmen
- Anwendungsberatung für Baustoffe und Baukonstruktionen
Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
Das Nachweisverfahren des Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 wurde notwendig, nachdem in der Vergangenheit zahlreiche Gerichtsverhandlungen über die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen, Zumutbarkeiten bezüglich des Lüftungsverhaltens und der Häufigkeit von Stoßlüftungen und über die Dichtheit von Gebäuden durch gesetzliche Anforderungen geführt wurden.
Mit Hilfe dieses Nachweisverfahrens kann einfach und sicher festgestellt werden, ob im Rahmen des Lüftungskonzepts in einer Wohneinheit lüftungstechnische Maßnahmen installiert werden müssen, oder nicht.

Auskünfte zu Schall- und Wärmeschutz oder GEG
Sie haben noch Fragen zum Schallschutz oder Wärmeschutz, benötigen weitere Informationen zum Blowerdoor-Test oder zum Lüftungskonzept oder planen bereits ein konkretes Vorhaben? Sie erreichen mich am besten unter Telefon 0208 4686633.