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Halbsteinwände 11,5 cm tragend bzw. nichttragend?

Von Michael Badura:
Objektdaten: z.B. Zweifamilienhaus Baujahr 1964, zweigeschossig und unterkellert, nicht ausgebautes Sparrendach, Stahlbetondecken d = 14 cm, Beton B225, Betonstahl IIIb und IVb, Außenwände KG KSV 150/II, d = 36,5 cm; EG und OG Hlz 100/II, d = 24 cm, DG Hbl 25/II, d = 24 cm; Innenwände V 25/II, 11,5 cm und 24 cm.

Es ist geplant, die Wand im EG zwischen Küche und Esszimmer über die gesamte Länge von 4,26 m abzureißen (s. Pfeil). Die Wand ist 11,5 cm stark und besteht aus Schwemmstein. Die räumliche Steifigkeit soll hierbei nicht betrachtet werden.

Frage: Kann die Wand ohne statische Ersatzmaßnahmen abgerissen werden oder müssen Stahlträger zur Abfangung der Decke eingebaut werden?

Generell können 11,5 cm starke Innenwände nach alten und aktuellen Bauvorschriften tragend sein. Nach DIN 1053 von 1952 sind belastete Innenwände mit Dicken von 11,5 cm und 17,5 cm zulässig, wenn keine der beiden anschließenden Deckenstützweiten 4,50 m überschreitet. Zusätzlich muss die Geschosshöhe unter 3,25 m liegen. Mit Stützweiten von 2,63 m und 2,70 m und einer Geschosshöhe von 2,75 m werden diese Kriterien bei dem o.g. Wohngebäude eingehalten. Als Steinmaterial waren nach DIN 4106 von 1953 auch Leichbetonsteine V 25 /1,0 oder V 25/0,8 (Naturbims, Hüttenbims oder gleich schwere Zuschlagsstoffe) mit niedrigster Steinfestigkeitsklasse zugelassen.

Zur Klarstellung findet man auf alten, geprüften Bauzeichnungen auch den Stempel mit dem Hinweis: "Alle tragenden 11,5 oder 17,5 cm starken Mauern aus Hohlblock- oder Schwemmsteinen müssen zur Aufnahme der Deckenlasten ein 15 cm hohes Stahlbetonrähm mit 2 Rundeisen Durchmesser 12 mm erhalten."

Dieser Stempelaufdruck ist auf den Zeichungen zum o.g. Wohnhaus nicht vorhanden. Ein prüfender Blick in die Kopie der Bestandsstatik aus dem Jahr 1964 mit der dazu gehörenden Positionszeichnung hilft hier weiter. Am offensichtlichsten hilft zunächtst der Positionsplan weiter. Auf der Zeichnung sieht man, dass die Decken mit der Position 4 kreuzweise gespannt sind und auf allen vier Wänden aufliegen. Die betrachtete Innenwand wird auf diese Weise durch die links und rechts aufliegende Decke belastet (s. Pfeil). Detaillierte Auskunft gibt die statische Berechung der Positon 4. Aus der Schriftstatik geht hervor, dass die Deckenplatte kreuzweise gerechnet und bewehrt wurde. Die erforderliche Bewehrung entspricht ungefähr einer alten Lagermatte R131.

Mit Hilfe der Bestandsstatik kann so zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass die abzureißende Innenwand mit einer Stärke von 11,5 cm tragend ist. Sollte ein Betonrähm vorhanden sein, dient dieser nur zur Lastverteilung und zur Zentrierung der Deckenlasten und würde keinesfalls die Funktion eines tragenden Unterzuges besitzen. Zur Abfangung der Erdgeschossdecken müssen daher neue Stahlträger nach statischer Erfordernis eingebaut werden.

Fazit: Wie im vorliegenden Fall wurden in den Nachkriegsjahren viele Halbsteinwände als belastete Innenwände errichtet, teils aus Platzgründen, teils um Material einzusparen. Da die Funktion einer Wand für den Laien nicht immer ersichtlich ist und in vielen Fällen auch keine Bestandsstatik vorliegt, sollte vor Abriss der Wand die Standsicherheit durch einen Statiker überprüft werden. Dies gilt im Besonderen für 11,5 cm starke Halbstein-Innenwände.


Tragverhalten der Halbsteinwände vor Abriss prüfen

Von Michael Badura:
Oft müssen wir feststellen, dass "scheinbar" nichttragende, gemauerte Halbsteinwände beim Umbau abgerissen werden, ohne das weitere Recherchen hinsichtlich des Tragverhaltens angestellt werden. Diese Vorgehensweise kann jedoch gefährlich sein, wenn durch den Abriss die Standsicherheit des Hauses gefährdet wird.

Schlankes Mauerwerk darf nicht automatisch als nichttragend angenommen werden, da nach DIN EN 1996-1-1/NA die Mindestdicke von tragenden Wänden bei 11,5 cm beginnt. Die Mindestabmessung von tragenden Pfeilern liegt bei 11,5 x 36,5 cm.

Die Hauptfunktion von tragenden Wänden und Pfeilern ist die Aufnahme von vertikalen und horizontalen Lasten. Daneben dienen sie aber auch zur Knickaussteifung von anderen tragenden Wänden. Aus diesem Grund sind daher auch unbelastete Wände, die angrenzende Wände aussteifen, für die Standsicherheit eines Gebäudes zwingend erforderlich.

Häufig kommt es in der Baupraxis vor, dass Halbsteinwände durch horizontale oder schräge Schlitze und Aussparungen stark geschwächt werden. Diese Vorgehensweise ist bei Halbsteinwänden ohne Nachweis nicht zulässig. Nachträglich hergestellte Schlitze und Aussparungen dürfen maximal 10 mm tief sein und die maximale Breite von 100 mm nicht überschreiten. Die Schlitze müssen einen Abstand von mindestens 115 mm zu Öffnungen besitzen.

Daher unsere Empfehlung: Nicht blindwütig mit dem Elektrohammer eine Halbsteinwand abreißen oder einschlitzen, sondern mit Bedacht zu Werke gehen und im Zweifelsfall einen Statiker fragen.


Wohnwünsche im Altbau verwirklichen

Von Ulrike Clasen:
Durch die Schaffung größerer oder zusätzlicher Wohnräume lässt sich auch ein Altbau an die eigenen Wohnbedürfnisse anpassen. Und zwar mit folgenden Vorteilen:

Bestehende Bausubstanz kann in die Planung einbezogen und mitgenutzt werden. Das spart Zeit und Kosten. Der Bauherr sieht vor Ort, was man gerne ändern oder ergänzen würde. Der Charme und die Ausstrahlung alter Häuser kann erhalten bleiben. Und letztendlich: Der Umbau ist der richtige Zeitpunkt, den energetischen Standard des Hauses auf Vordermann zu bringen.

Richtig ist allerdings auch, dass Umbaumaßnahmen und energetische Sanierung im Altbau kompliziert sein können. Als Ingenieurbüro für Baustatik und Baukonstruktion sowie als KfW-Energie-Effizienz-Experte können wir Sie fachlich bei den Arbeiten begleiten.

Hier einige Umbaubeispiele vor und nach dem Umbau


Die Schwalbenschwanz-Zapfenverbindung

Von Michael Badura:
Die Schwalbenschwanz-Zapfenverbindung wurde früher als zimmermannsmäßige Verbindung erstellt. Die gute Passgenauigkeit und die kraftschlüssige Verbindung wurde mit handwerklichem Geschick und hohem Aufwand erreicht. Seit Einführung der CNC-Abbundmaschinen werden wieder verstärkt Schwalbenschwanz-Zapfenverbindungen bei Haupt- und Nebenträgeranschlüssen verwendet.

Der Vorteil dieser Steckverbindung liegt in der schnellen und einfachen Montage. Da keine zusätzlichen Verbindungsmittel aus Metall benötigt werden, eignet sich die Schwalbenschwanz-Zapfenverbindung auch gut als Sichtverbindung.

Zurzeit wird der Nachweis der Schwalbenschwanz-Verbindung nicht im Eurocode 5 geregelt, sondern auf Basis der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-9.1-649 des Verbandes High-Tech-Abbund im Zimmererhandwerk e.V. Das Ingenieurbüro Badura führt die erforderlichen Berechnungen und Nachweise für Schwalbenschwanz-Zapfenverbindungen durch.


Nachträgliche Aussteifung eines Dachstuhls

Ulrike Clasen:
Die durch das Eigengewicht der Dachkonstruktion und durch Wind auftretenden horizontalen Spreizkräfte haben zu Verformungen und Rissen im Mauerwerk des vorliegenden Wohngebäudes geführt. Ohne zusätzliche Ertüchtigungsmaßnahmen können die auf das Dach wirkenden Kräfte nicht vom Dachstuhl aufgenommen werden.

Daher sollen Verstärkungen der Maueranker, zugfeste Spannriegel in der Kehlbalkenebene und zusätzliche, auf Spannung eingebaute Windrispenbänder den Dachstuhl stabilisieren. Um das statische Gleichgewicht der Dachkonstruktion herzustellen, muss die straßenseitige Mittelpfette zusätzlich mit einem U-Profil verstärkt werden. Die Arbeiten werden nach DIN EN 1995-1-1/NA Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten ausgeführt.


Beurteilung von Rissen im Mauerwerk

Von Michael Badura:
An nahezu jedem Gebäude kann man Risse im Mauerkwerk feststellen. Daher stellt sich die berechtigte Frage: Wann ist ein Riss ein Mangel oder ist sogar die Standsicherheit des Gebäudes durch den Riss im Mauerwerk gefährdet?

Für die Beantwortung dieser Frage ist es wichtig, die Ursachen für die Rissbildung zu

ergründen und festzustellen, ob es sich um einen Planungsfehler, um einen Fehler in der Bauausführung oder um Umwelteinflüsse handelt.

Die häufigste Ursache von Rissen im Mauerwerk betrifft Formänderungen innerhalb des Bauwerks. Daneben besitzt Mauerwerk geringe Zugfestigkeit bei hoher Druckfestigkeit. Daher müssen die

Zugbeanspruchungen im Mauerwerk möglichst gering gehalten werden. Fenster und Wandöffnungen sowie Einzellasten durch Stützen und Pfetten sind, wegen der Lastumlenkung, kritische Bereiche.

Die Einflüsse und Auswirkungen auf das Mauerwerk sind vielfältig und überlagern sich teilweise. Daher ist eine Analyse des entstandenen Risses vor Ort die beste Möglichkeit, den Schaden einzugrenzen.


Abriss Druckstrebe eines Dreiecksverbands möglich?

Von Ulrike Clasen:
Im Zuge einer Badezimmererweiterung soll die Trennwand im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses abgerissen werden. Bei dem Dach handelt sich um einen doppelt stehenden Pfettendachstuhl.

In der Zwischenwand befindet sich die Druckstrebe eines Dreieckverbands zur Aussteifung des Dachstuhls. Die Mittelpfette ist oberhalb der Holzstiels gelenkig gelagert.

Der Dreiecksverband dient der horizontalen Wind-Aussteifung des Dachstuhls (s. a. Windlasten nach DIN 1055-4). Der Abriss der Diagonalstrebe und der Schwelle darf nur erfolgen, wenn die weitere Aussteifung des Daches gewährleistet ist.

Der Abriss der Druckstrebe kann erfolgen, wenn die Horizontallast im weiteren Verlauf an den aussteifenden Treppenhauskern abgeleitet werden kann, z. B. durch eine zugfeste Rückverankerung innerhalb der Kehlbalkenlage.

Fazit: Das Aussteifungssystem eines Daches besteht immer aus horizontalen und vertikalen Elementen. Das System ist mit mindestens drei Scheiben auszusteifen, die sich nicht in einem Punkt schneiden.

Sowohl die vertikalen Lasten (Eigengewicht, Nutzlasten, Schnee etc.) als auch die horizontalen Lasten (Wind, Anprall etc.) müssen sicher und ohne große Verformungen in den Baugrund abgeleitet werden.

Fragen zu Statik, Energieberatung oder Bauschaden?

Sie haben konkrete Fragen zu Ihrem kleinen oder großen Projekt oder spezielles Interesse, dann rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter bei Fragen zu Statik, Bauberatung, Energieberatung, Energieeffizienz, Baugutachten, Bauschaden oder Messverfahren zur Ermittung der Feuchtigkeit und der Schimmelpilzbildung. Sie erreichen uns unter Telefon 0208/4 68 66 33.

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