Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz


Aufgaben des staatl. anerk. Sachverständigen

Staatlich anerkannte Sachverständige übernehmen eine hoheitliche Aufgabe im Baugenehmigungsverfahren. Während Energieberater oder die Aussteller von Energieausweisen privatrechtlich tätig werden, handelt der staatlich anerkannte Sachverständige für Schallschutz und Wärmeschutz in einem öffentlich-rechtlichen Auftrag.

Sachverständige für Schallschutz und Wärmeschutz

übernehmen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde die Nachweisführung über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung.

Dies betrifft sowohl den Planungsprozess als auch die stichprobehaften Kontrollen während der Bauausführung.

Staatlich anerkannter Sachverständiger seit 1996

Als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schallschutz und Wärmeschutz führen wir seit 1996 im Rahmen der Baugenehmigung die öffentlich-rechtlichen Nachweise über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zum Schallschutz und Wärmeschutz in Gebäuden sowie viele weitere Leistungen aus dem Bereich Schallschutz und Wärmeschutz durch.

Frühzeitige Einschaltung des Sachverständigen

Wenn Sie uns als Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz frühzeitig einschalten, bewirkt das nicht nur einen Beschleunigungseffekt in der Planungsphase, sondern führt auch zu einer optimierten Energieeffizienz des Bauvorhabens und der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an den Schall- und Wärmeschutz.

Hier finden Sie weitere Informationen

Leistungen des Büros aus dem Bereich Wärmeschutz

Leistungen aus dem Bereich Wärmeschutz

  • Erstellung von Wärmeschutznachweisen nach GEG (Gebäudeenergiegesetz)
  • Bescheinigungen über stichprobenhafte Kontrollen der Ausführung energiesparender Maßnahmen auf der Baustelle nach GEG-UVO
  • Erstellung des Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 im Zuge des Wärmeschutznachweises
  • Erstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Erstellung von energetischen Fachplanungen für sämtliche Hochbauprojekte
  • Wärmeschutz-Optimierung (zum Beispiel Dämmung) und energetische Nachweise
  • Überprüfung der bauphysikalischen Voraussetzungen (Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken, Taupunkt)
  • Begutachtung von Feuchteschäden und Schimmelbildungen an Gebäuden

Wir begutachten als Sachverständiger für Wärmeschutz auch vorhandene Immobilien und erstellen individuell zugeschnittene Maßnahmenkataloge – bis hin zur Beantragung von Finanzierungen und Förderungen (KFW-/BAFA-Mittel) als gelisteter Energie-Effizienz-Experte.

Wir überprüfen energiesparende Leistungen, nehmen diese gegenüber den Bauaufsichtsbehörden ab und stellen entsprechende Kontroll-Bescheinigungen aus.

Leistungen des Büros aus dem Bereich Schallschutz

Leistungen aus dem Bereich Schallschutz

Schallschutz ist mehr denn je ein Thema im modernen Hochbau! So sind wir im Bereich Schallschutz unter anderem mit folgenden Leistungen für Sie da:

  • Erstellung von Schallschutz-Nachweisen nach DIN 4109
  • Bescheinigung über die stichprobenhaften Kontrollen des Schallschutzes während der Bauausführung
  • Beratung rund um das Thema Schallschutz
  • Auslegung von Schallschutz-Maßnahmen
  • Anwendungsberatung für Baustoffe und Baukonstruktionen

Wir überprüfen Hochbaukonstruktionen in puncto Schallschutz auch vor Ort und zeigen Maßnahmen zur Verbesserung auf.

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Das Nachweisverfahren des Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 wurde notwendig, nachdem in der Vergangenheit zahlreiche Gerichtsverhandlungen über die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen, Zumutbarkeiten bezüglich des Lüftungsverhaltens und der Häufigkeit von Stoßlüftungen und über die Dichtheit von Gebäuden durch gesetzliche Anforderungen geführt wurden.

Mit Hilfe dieses Nachweisverfahrens kann einfach und sicher festgestellt werden, ob im Rahmen des Lüftungskonzepts in einer Wohneinheit lüftungstechnische Maßnahmen installiert werden müssen, oder nicht.

Auskünfte zu Schall- und Wärmeschutz oder GEG

Sie haben noch Fragen zum Schallschutz oder Wärmeschutz, benötigen weitere Informationen zur Energieeffizienz oder zum Lüftungskonzept oder planen bereits ein konkretes Vorhaben? Sie erreichen uns am besten unter Telefon 0208/4 68 66 33.

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