Statische Überprüfung der Bausubstanz
ARGEBAU Standsicherheit vom September 2006
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"Nach § 3 Abs. 1 der Musterbauordnung (MBO) sind bauliche Anlagen u. a. so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Seit jeher trägt daher der Eigentümer/Verfügungsberechtigte die Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung, d. h. Wartung, Überprüfung und ggf. Instandsetzung, und die Verkehrssicherheit der baulichen Anlage. Das gilt gleichermaßen für bauliche Anlagen von privaten Eigentümern/Verfügungsberechtigten wie von Bund, Ländern oder kommunalen Körperschaften." ... [mehr] [106 KB] |
Eigentümer für die Standsicherheit verantwortlich
Aufgerüttelt durch die Dacheinstürze von Hallenbauten im Winter 2006 in Ostbayern sind Sie nicht ganz sicher, ob Ihre Gebäude für die heutigen Verhältnisse noch ausreichend tragfähig sind.
Wie aus der oben zitierten Musterbauordnung hervorgeht, sind Eigentümer u.a. bei hohen Schneelasten auf Dächern für die Standsicherheit ihrer Gebäude verantwortlich. Sie müssen auch für Kontrollen an ihren Gebäuden, zum Beispiel an Hallen, sorgen.
Sollte es notwendig werden, Ihr Bauwerk zu überprüfen, dann finden Sie in uns den geeigneten Statiker. Eine statische Überprüfung dient als Nachweis der Wahrnehmung Ihrer Sorgfaltspflicht in Haftungsfragen.
Als unabhängige Baustatiker überprüfen wir Ihr Bauwerk. Sollten Schwachpunkte im Tragwerk vorhanden sein, dann zeigt uns unsere Erfahrung, dass dies ungeachtet der möglichen fatalen Folgen oftmals Ursachen hat, die wirtschaftlich betrachtet mit relativ geringen Mitteln behoben werden können. Wir liefern Ihnen dafür kostengünstige und schnelle Lösungen.


