Primärenergiebedarf um 10% reduziert
Bestandener Blowerdoor-Test ermöglicht 10% Bonus
Wenn bei einem Gebäude eine gute Luftdichtigkeit nachgewiesen werden kann, wird dies bei der Energiebedarfsberechnung (EnEV-Nachweis) berücksichtigt.
Ohne bestandene Luftdichtheitsprüfung (Blowerdoor-Test) muss die Luftwechselrate im EnEV-Nachweis mit 0,7 1/h (Luftwechsel pro Stunde) angesetzt werden. Bei bestandener Luftdichtigkeitsprüfung wird die Luftwechselrate im Nachweis auf 0,6 1/h reduziert.
Der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes reduziert sich dadurch um ca. 10%. In der Folge kann z.B. ein Mehr an Fassadendämmung eingespart werden oder es können günstigere Förderprogramme (z.B. KfW-Effizienzhaus) in Anspruch genommen werden. Bei manchen Förderprogrammen ist der Nachweis der Luftdichtheit mit bestandenem Blowerdoor-Test sogar vorgeschrieben (Passivhaus, KfW 40 Effizienzhaus).

