IBB Ing.-Büro Badura Oberhausen
Sie sind hier: Startseite » Büro + Infos » Bauinformationen

14.11.2009 Energiesparberatung, bis 610 € Zuschuß

Energiesparberatung - Neue Richtlinie Vor-Ort-Beratung seit 01.10.2009

Förderung der Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden durch das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie neu geregelt.

Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt. Dieser muss sie in voller Höhe im Rahmen der Rechnungsstellung an den Beratungsempfänger weitergeben.

Art und Höhe der Förderung

Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt. Der sich daraus ergebende Förderbetrag ist jedoch auf höchstens 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt. Er kann aber durch die Integration thermografischer Untersuchungen zusätzlich um bis zu 100 Euro gesteigert werden.

Seit dem 1. Oktober 2009 gelten vergleichbar Regelungen für die Integration von Luftdichtigkeitsuntersuchungen, die ebenfalls mit 100 Euro bezuschusst werden können.

Bei Fragen zur Energiesparberatung helfen wir Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns an! Telefon: 0208 / 4 68 66 33