Der Energieausweis
Der Energieausweis nach EnEV 2009
Wer in Zukunft ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, hat das Recht, sich vor Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrags von der energetischen Qualität des Gebäudes zu überzeugen.
Dieser Energieausweis enthält grundlegende Aussagen über die energetische Qualität des Gebäudes und hilft, die Höhe der zukünftigen Energie- bzw. Nebenkosten abzuschätzen. Daneben zeigt der Ausweis weitere Möglichkeiten der Energieeinsparung durch gezielte Modernisierungsmaßnahmen auf.
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Zwei Typen von Energieausweise
| Gebäudeart |
Energieausweis (bedarfsorientiert) |
Energieausweis (verbrauchsorientiert) |
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Neue Wohngebäude und neue Nichtwohngebäude Umbau, Erweiterung, Modernisierung von Gebäuden Bestehehende Wohngebäude bis 4 WE, Bauantrag vor 01.11.1977 -> bis 31.09.2008 -> ab 01.10.2008 -> Anforderungen der WSVO 1977 erfüllt Bestehende Wohngebäude mit mehr als 5 WE Bestehende Nichtwohngebäude |
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Energieausweise, nach Bedarf oder Verbrauch
Vorab kurz etwas zu den Begriffen: Zwischen Energieausweis und Energiepass gibt es keinen Unterschied. Beide Begriffe stehen für das Gleiche. In der EnEV 2007 wird der Begriff Energieausweis verwendet. Der Begriff Energiepass ist in Deutschland verbreitet. |
Nutzer- und Umgebungsbedingungen durch Bewertung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik errechnet. |
Aufgrund unserer Qualifikation und der langjährigen Berufserfahrung im Bereich Energieeffizienz und Wärmeschutz können wir Ihnen vielfältige Ingenieur- und Beratungsleistungen anbieten. Selbstverständlich können Sie auch bei Fragen, die nicht direkt mit dem Energieausweis in Zusammenhang stehen, direkt mit uns Kontakt aufnehmen. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Sie erreichen uns unter Telefon 02 08 / 4 68 66 33 oder unter IBB Ing.-Büro Badura BAU+ENERGIE - Eckstr. 4, 46045 Oberhausen - kontakt@i-b-b.info







